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Freitag, 18. Mai 2012  Produkte » Bilanzierte Diät » EnergeaP registrieren   anmelden
  

EnergeaP  

1000 g und 450 g Dose

   
Bilanzierte Diät  Bilanzierte Diät
   
EnergeaP  EnergeaP
EnergeaP ist eine Trinknahrung in Pulverform (diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke) und eignet sich im Besonderen zur diätetischen Behandlung von Patienten mit Mangelernährung. EnergeaP ist ein gut lösliches Nährstoffkonzentrat, das sowohl zur ausschließlichen (bilanzierte Diät) als auch zur ergänzenden Ernährung geeignet ist.
  • EnergeaP ist verordnungsfähig gemäß Arzneimittel-Richtlinie vom 25.08.2005
  • Nährstoffrelation Eiweiß : Fett : Kohlenhydrate beträgt 20 : 30 : 50 Energie%
  • mit biologisch hochwertigen Milchproteinen
  • Verhältnis Linolsäure zu alpha-Linolensäure (ω6: ω3) = 3:1
  • laktosearm, fruktose-, ballaststoff- und glutenfrei
  • geringe osmotische Wirkung durch den Einsatz von Maltodextrin
  • warm und kalt gut löslich in Wasser, Getränken, Suppen und Breien
  • geeignet zur Anreicherung von süßen und herzhaften Speisen
  • geeignet für Sondenernährung, nicht parenteral verwenden
  • Der Patient erhält die Speisen und Getränke, die er geschmacklich toleriert, mit einem Plus an Energie und Mikronährstoffen

  • Enthält Milchbestandteile. Kann Spuren von Soja enthalten.

Indikationen

In der Ernährungstherapie kann EnergeaP eingesetzt werden bei:
  • Mangelernährung
  • Proteinmangelzuständen
  • in der Rekonvaleszenz
  • postoperativ
  • Kau- und Schluckbeschwerden

Dosierung

Ein Diätplan sollte unter Berücksichtigung des individuellen Nährstoffbedarfs des Patienten die Tagesmenge an EnergeaP festlegen. Idealerweise wird die Tagesmenge auf mehrere Einzelportionen verteilt.
  • ausschließliche Ernährung Erwachsene Patienten erhalten EnergeaP  in einer Dosierung, die circa 30 kcal pro kg Körpergewicht und Tag zuführt. 400 g Pulver pro Tag decken den Tagesbedarf an allen wichtigen Nährstoffen.
  • individuell dosieren (vgl. Zubereitung)
     
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 Verordnungsfähigkeit

Die Verordnungsfähigkeit von Trink- und Sondennahrungen wird in der Arzneimittelrichtlinie (AMR) vom 25.8.2005 geregelt. Trink- und Sondennahrungen sind bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung verordnungsfähig, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen.

     
Zubereitung  Zubereitung maximieren

EnergeaP immer frisch zubereiten. Restmengen nicht mehr verwenden.
     
Standardauflösung  Standardauflösung
30 - 40 g EnergeaP (3 - 4 gestrichene Messlöffel) in 150 - 200 ml Trinkwasser einrühren und gut umrühren (Standardauflösung). Falls vorhanden einen Schüttelbecher verwenden.
   
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